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Erbrecht

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Disponible Quote / Pflichtteilsschutz

Rechtsgebiet:
Erbrecht
Stichworte:
Erbrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verfügungen innerhalb der disponiblen Quote

Der Erblasser kann durch Verfügungen von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) Anordnungen treffen, welche anstelle der gesetzlichen Erbfolge zum Tragen kommen. Der Erblasser kann beispielsweise eine Drittperson als Erben zu einer bestimmten Quote einsetzen oder die gesetzlichen Erben unterschiedlich begünstigen. Bei solchen Anordnungen hat der Erblasser jedoch den Pflichtteil der pflichtteilsgeschützten gesetzlichen Erben zu beachten und darf nur über die disponible, d.h. freie, nicht pflichtteilsgeschützte Quote verfügen.

Pflichtteilsschutz

Pflichtteilsgeschützte Personen

Folgende gesetzliche Erben sind pflichtteilsgeschützt (ZGB 471):

  • Nachkommen
  • Eltern
  • Ehegatte / Eingetragener Partner
Achtung

Nicht pflichtteilsgeschützt sind:

  • Geschwister (dies seit Aufhebung von ZGB 472 am 1.1.1988)
  • Grosseltern

Pflichtteilshöhe

Es besteht folgender Pflichtteilsschutz (ZGB 471):

  • Nachkommen: ¾ des gesetzlichen Erbanspruchs
  • Eltern: ½ des gesetzlichen Erbanspruchs
  • Ehegatte / Eingetragener Partner: ½ des gesetzlichen Erbanspruchs

Beispiel Pflichtteil

Erblasser mit Ehegattin und 2 Töchtern, davon 1 vorverstorben mit 2 Kindern; Nachlass CHF 40‘000. Der Erblasser setzt seinen Jugendfreund X mit CHF 10‘000 als Erben ein.

Gesetzliche Erben: Gesetzlicher Erbanspruch: Pflichtteil:
Ehegattin

1/2

(ZGB 462)

(1/2) x (1/2) = 1/4
= CHF 10‘000

(ZGB 471)

Tochter

1/4

(ZGB 457, 462)

(3/4) x (1/4) = 3/16
= CHF 7‘500

(ZGB 471)

Enkel 1 1/8 (3/4) x (1/8) = 3/32
= CHF 3‘750
Enkel 2 1/8 (3/4) x (1/8) = 3/32
= CHF 3‘750
     
Frei verfügbare Quote: 3/8 = CHF 15‘000
Fazit: Die Anordnung des Erblasser verletzt die Pflichtteile nicht, sondern liegt innerhalb der frei verfügbaren Quote.

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