Mit der Anerkennung eines ausländischen Urteils, erstreckt sich lediglich dessen bereits bestehende Wirkung auf das Inland des anerkennenden Staates. Dies bedeutet, dass die Urteilswirkungen im Zweitstaat nie weiter gehen können als im Erststaat.
In der Schweiz kann kein neues, bzw. zweites Verfahren geführt werden kann. Es gilt die Wirkung der abgeurteilten Sache, der sog. „res iudicata“.
Ein im Ausland bereits anerkanntes Urteil kann seine Wirkungen nicht durch die schweizerische Anerkennung des Exequatururteils auf die Schweiz erstrecken (Verbot des Doppelexequaturs).
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Mietzinsreduktion / MietzinssenkungEinleitung zur Mietzinssenkung / Mietzinsr...Autoren:KonkursalternativenEinleitung zu KonkursalternativenAutoren:Immobilien schlüsselfertigEinleitung zu Immobilien schlüsselfertigAutoren:Üble NachredeEinleitung zur üblen NachredeAutoren:Front Running / Forward TradingEinleitung zu Front Running / Forward TradingAutoren:Unternehmenssitz / DomizilEinleitung zum Unternehmenssitz / Rechtsdo...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht