Definition Factoring
Kurzdefinitionen Factoring
- Factoring ist die umsatz-kongruente Zwischenfinanzierung kurzfristiger Forderungen aus Lieferungen (Waren) und Leistungen (Dienstleistungen)
Langdefinition Factoring
- Beim Factoring geht es um darum, dass der Klient dem Factor im Rahmen eines 1) Dauerschuldverhältnisses bestimmte oder alle Debitorenforderungen zediert und der Factor die 2) Debitorenmanagement (Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Inkasso) und die 3) Bevorschussung der Forderungen übernimmt, ev. zusätzlich das 4) Delkredererisiko trägt
Synonyme
- Faktorei
- Factorey
History
Der Begriff „Factoring“ entstammt dem Lateinischen:
- facere = machen bzw. handeln
Im Mittelalter wurde unter einem Faktor einen Kommissionär, der in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung Waren ein- und verkaufte, verstanden
Weiterführende Informationen
Definition Factoringvertrag
Beim Factoringvertrag geht es um einen Innominatkontrakt, bei dem der Klient dem Factor bestimmte oder alle Debitorenforderungen zediert und der Factor die 1) Debitorenverwaltung (Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Inkasso) und die 2) Bevorschussung der Forderungen übernimmt, ev. zusätzlich das 3) Delkredererisiko trägt
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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