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Factoring-Finance

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Begriff

Rechtsgebiet:
Factoring-Finance
Stichworte:
Debitorenforderung, Factoring, Factoring-Finance, Finanzierung, Innominatkontrakt
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition Factoring

Kurzdefinitionen Factoring

  • Factoring ist die umsatz-kongruente Zwischenfinanzierung kurzfristiger Forderungen aus Lieferungen (Waren) und Leistungen (Dienstleistungen)

Langdefinition Factoring

  • Beim Factoring geht es um darum, dass der Klient dem Factor im Rahmen eines 1) Dauerschuldverhältnisses bestimmte oder alle Debitorenforderungen zediert und der Factor die 2) Debitorenmanagement (Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Inkasso) und die 3) Bevorschussung der Forderungen übernimmt, ev. zusätzlich das 4) Delkredererisiko trägt

Synonyme

  • Faktorei
  • Factorey

History

Der Begriff „Factoring“ entstammt dem Lateinischen:

  • facere = machen bzw. handeln

Im Mittelalter wurde unter einem Faktor einen Kommissionär, der in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung Waren ein- und verkaufte, verstanden

Definition Factoringvertrag

Beim Factoringvertrag geht es um einen Innominatkontrakt, bei dem der Klient dem Factor bestimmte oder alle Debitorenforderungen zediert und der Factor die 1) Debitorenverwaltung (Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Inkasso) und die 2) Bevorschussung der Forderungen übernimmt, ev. zusätzlich das 3) Delkredererisiko trägt

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