Der Factor ist regelmässig dem Risiko ausgesetzt, dass ihm der Kunde Forderungen verkauft oder abtritt, die nicht existieren (fingierte Forderungen).
Grundsätzlich gilt zunächst die Veritätshaftung des Forderungsverkäufers. Die Veritätshaftung geht indessen ins Leere, wenn der Forderungsverkäufer die aus der Abtretung fingierter Forderungen erhaltenen Abtretungserlöse im Rahmen seines Lügengebäudes zweckentfremdet und der Factor mit seinen Rückforderungsansprüchen in der späteren Insolvenz des Forderungsverkäufers leer ausgeht.
Es liegt daher am Factor ein Kontrollsystem aufzubauen und den Debitorenschuldner in den Kontrollprozess mit einzubeziehen, zB durch:
Richtigbefundsanzeigen
- ähnlich jener, die Revisionsstellen für das Testat bei Debitorenschuldner einholen
Schuldanerkennungen
- Musterformular Schuldanerkennung und Ratenzahlungsvereinbarung
- Tipps zur Vermeideung des Forderungseinzugs
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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