Das Basis-Factoring ist trotz des Begriffes kein eigentliches Factoring. Der Factoring-Kunde hat wegen guter Bonität der Debitoren weder ein Bedarf an Vorfinanzierung, noch an der Absicherung des Delkredererisikos. Er ist einzig interessiert am Outsourcing:
- Debitorenverwaltung
- Inkasso (Forderungseinzug)
Dieser Factoring-Kunde hat daher einen Factor zu suchen, der bereit ist, einzig die Führung der Debitorenbuchhaltung und das Forderungsinkasso zu übernehmen.
Weiterführende Informationen
Judikatur
- BGE 2A.62/2007 vom 30.11.2007, Erw. 5
Literatur
- PHILIPP CAROLINE, Factoringvertrag, München 2006, S. 12