Nachverpfändungsvorgehen
- Bestellung Nachpfandrecht indem der Faustpfandgläubiger schriftlich über die Nachverpfändung informiert und zusätzlich angewiesen wird, den Pfandgegenstand nach seiner Befriedigung dem nachfolgenden Gläubiger herauszugeben
Keine Zustimmung des ersten Pfandgläubigers
- Eine Zustimmung des ersten Pfandgläubigers ist nicht erforderlich [vgl. BGE 49 II 338 ff.]
Informationspflichten des ersten Pfandgläubigers
- Der erste Pfandgläubiger hat den Nachpfandgläubiger vor der Einleitung der Betreibung zu informieren [vgl. SchKG 151 Abs. 2]
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:HinterlegungEinleitung zur Hinterlegung (Lagerung, Lag...Autoren:Irreguläres PfandrechtEinleitung zu Irreguläres PfandrechtAutoren:FahrnisverschreibungEinleitung zur FahrnisverschreibungAutoren:ForderungspfandrechtEinleitung zum ForderungspfandrechtAutoren:FahrnispfandrechtEinleitung zum FahrnispfandrechtAutoren:FaustpfandrechtEinleitung zum Faustpfandrecht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht