Verwertungsrecht
- Befugnis des Pfandgläubigers, bei Nichtbezahlung der gesicherten Forderung
- die verpfändeten Fahrnisgegenstände versteigern zu lassen
- sich aus dem Erlös bezahlt zu machen [vgl. ZGB 891 Abs. 1]
Voraussetzungen
- Fälligkeit (nicht aber Verzug) der Pfandforderung
- Anwendung der Betreibung auf Pfandverwertung
Vorrang vor übrigen Gläubigern
Betreibung auf Pfandverwertung
- Mehrere Pfandrechte > Anwendung des Altersprioritätsprinzips [vgl. ZGB 893]
Konkursverfahren
- Zulassung der pfandversicherten Forderung unter den „Pfandversicherten Forderungen“ im Kollokationsplan
- Weiterführende Informationen