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Faustpfandrecht

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Pfandgegenstand

Rechtsgebiet:
Faustpfandrecht
Stichworte:
Faustpfand, Faustpfandrecht, Sicherheit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Bewegliche körperliche Sache, die verwertbar ist [ZGB 713 + ZGB 896 Abs. 1]
    • Sache von wirtschaftlichem Wert (Werthaltigkeit)
    • Verwertbare Sache (Verwertbarkeit)
      • weder private noch öffentliche Normen dürfen einer Verwertung entgegenstehen
      • Unverwertbar sind zB:
        • Buchhaltung
        • Korrespondenzen
        • Fotografien mit Affektionswert
        • Ausweispapiere
        • usw.
  • Gebrauchs- und Nutzungsverbot
    • Voraussetzung
      • keine anderslautende Abrede
    • Natürliche Früchte
      • Pfandgläubiger hat dem Pfandeigentümer die natürlichen Früchte, sobald sie nicht mehr Bestandteil der Pfandsache sind, herauszugeben
  • Sorgfältiger Umgang mit der Pfandsache
    • Haftung des Pfandgläubigers für Wertverminderung oder Untergang der Pfandsache
    • ev. Geschäftsführung ohne Auftrag mit Anspruch auf Verwendungsersatz und Retentionsrecht nach ZGB 895 zur Sicherung der Ersatzforderung
  • Veräusserungs- und Weiterverpfändungsverbot
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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