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Faustpfandrecht

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Wirkungen

Rechtsgebiet:
Faustpfandrecht
Stichworte:
Faustpfand, Faustpfandrecht, Sicherheit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Pfandumfang / Pfandsicherheit [ZGB 891 Abs. 2; vgl. ferner SchKG 157 Abs. 2]
    • Pfandforderung
    • Vertragszinsen
    • Betreibungskosten
    • Verzugszinsen
  • Beneficium excussionis realis
    • =   Einrede der Vorausvollstreckung
    • Grundsatz
      • Pfandverwertung vor privater Inanspruchnahme des Schuldners
      • Gegen eine andere Art der Betreibung als die Betreibung auf Pfandverwertung kann sich der Pfandschuldner mittels Beschwerde an die SchKG-Aufsichtsbehörde wenden [vgl. SchKG 41 Abs. 1 und 1bis; BGE 120 III 105 f., BGE 117 III 74 ff., BGE 110 III 5 ff.
    • Ausnahmen
      • Vertraglicher Verzicht auf die Vorausverwertung oder Verzicht auf die SchKG-Beschwerde [vgl. BGE 120 III 105 f., BGE 110 III 5 ff, BGE 97 III 49 ff.]

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