- Pfandumfang / Pfandsicherheit [ZGB 891 Abs. 2; vgl. ferner SchKG 157 Abs. 2]
- Pfandforderung
- Vertragszinsen
- Betreibungskosten
- Verzugszinsen
- Beneficium excussionis realis
- = Einrede der Vorausvollstreckung
- Grundsatz
- Pfandverwertung vor privater Inanspruchnahme des Schuldners
- Gegen eine andere Art der Betreibung als die Betreibung auf Pfandverwertung kann sich der Pfandschuldner mittels Beschwerde an die SchKG-Aufsichtsbehörde wenden [vgl. SchKG 41 Abs. 1 und 1bis; BGE 120 III 105 f., BGE 117 III 74 ff., BGE 110 III 5 ff.
- Ausnahmen
- Vertraglicher Verzicht auf die Vorausverwertung oder Verzicht auf die SchKG-Beschwerde [vgl. BGE 120 III 105 f., BGE 110 III 5 ff, BGE 97 III 49 ff.]
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- Vgl. ferner 7B.249/2003 | polyreg.ch
-
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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