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Firmenrecht

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Notwendige Firmenzusätze

Rechtsgebiet:
Firmenrecht
Stichworte:
Domainrecht, Firmenrecht, geistiges Eigentum, Kennzeichenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Notwendige Firma-Zusätze werden von Gesetzes wegen verlangt, in folgenden Fällen:

  • Rechtsform des Unternehmens (OR 947)
  • Mehrere Einzelfirmisten mit gleichem Vornamen und Geschlechtsnamen am gleichen Ort (OR 946 Abs. 2)
  • Eintritt eines Auflösungsgrundes (Zusatz „in Liquidation“) (OR 739, 823 und 913)
  • Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens (OR 952), 3 Zusätze:
    • Hinweis auf Zweigniederlassung
    • Ort, an dem sie betrieben wird
    • Ort, an dem sich die Hauptniederlassung befindet.

Beispiele

Rechtsform des Unternehmens: AG
Mehrere Einzelfirmisten mit VN/NN/Ort: Franz Schneider, Schreinerei
Franz Schneider, Sternen-Apotheke
Eintritt eines Auflösungsgrundes: Müller AG in Liquidation
Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens: Emirates
Zweigniederlassung (Branch) Zürich
mit Hauptsitz in Dubai

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