gemäss Weisung des Eidg. Amt für das Handelsregister für die Prüfung von Firmen und Namen vom 01.04.2009
- Schreibweise der Firma
- Regeln betreffend Firmenidentität
- Uebersetzung von Firmen
- Unklare Firmen
- Verbot von Doppelfirmen
- Firmen, die Unklarheiten über die Rechtsform verursachen
- Rein beschreibende Firmen
- Verbot reiner Sachfirmen, mit denen nur die Tätigkeit oder der Rechtsträger umschrieben werden
- Rechtsformspezifische Firmenbildung
- Verhältnis zu Marken und domains
- Gesperrte Namen
- Geografische Bezeichnungen
- Freie Verwendung
- Ausnahmen:
- Offensichtlicher Missbrauch
- Keine Firmen, die nur geografischen Bezeichnungen bestehen
- Sitzangaben
- Personennamen
- Wegfall des Zusammenhangs zwischen Namen und Rechtsträger
- bei AG, GmbH und Genossenschaft
- Rechtsformangaben
- Numerus clausus der zulässigen Begriffe und Abkürzungen
- Angabe in Schweiz. Landessprache
- Bei englischen Übersetzungen mindestens eine weitere Fassung in Landessprache
- Regeln für Firmenbildung bei neuen Rechtsformen des KAG (Kollektivanlagegesetzes)
- Vereins- und Stiftungsnamen
- Vereinfachungen bei der Namensbildung
- Vorbehalt von HRVo 26
- Verzicht auf Regeln zu Ensignes (HRVo 177)
- Nachfolgeverhältnisse der Firma
Firma im Falle der Liquidation, des Konkurses, des Nachlassvertrages und der Wiedereintragung
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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