gemäss Weisung des Eidg. Amt für das Handelsregister für die Prüfung von Firmen und Namen vom 01.04.2009
- Schreibweise der Firma
- Regeln betreffend Firmenidentität
- Uebersetzung von Firmen
- Unklare Firmen
- Verbot von Doppelfirmen
- Firmen, die Unklarheiten über die Rechtsform verursachen
- Rein beschreibende Firmen
- Verbot reiner Sachfirmen, mit denen nur die Tätigkeit oder der Rechtsträger umschrieben werden
- Rechtsformspezifische Firmenbildung
- Verhältnis zu Marken und domains
- Gesperrte Namen
- Geografische Bezeichnungen
- Freie Verwendung
- Ausnahmen:
- Offensichtlicher Missbrauch
- Keine Firmen, die nur geografischen Bezeichnungen bestehen
- Sitzangaben
- Personennamen
- Wegfall des Zusammenhangs zwischen Namen und Rechtsträger
- bei AG, GmbH und Genossenschaft
- Rechtsformangaben
- Numerus clausus der zulässigen Begriffe und Abkürzungen
- Angabe in Schweiz. Landessprache
- Bei englischen Übersetzungen mindestens eine weitere Fassung in Landessprache
- Regeln für Firmenbildung bei neuen Rechtsformen des KAG (Kollektivanlagegesetzes)
- Vereins- und Stiftungsnamen
- Vereinfachungen bei der Namensbildung
- Vorbehalt von HRVo 26
- Verzicht auf Regeln zu Ensignes (HRVo 177)
- Nachfolgeverhältnisse der Firma
Firma im Falle der Liquidation, des Konkurses, des Nachlassvertrages und der Wiedereintragung
Diese Checkliste als PDF zum Download:
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:FirmenrechtEinleitung zum FirmenrechtAutoren:Joint Venture / Gemeinschaftsunt...Einleitung zum Joint Venture / Gemeinschaf...Autoren:AktiengesellschaftEinleitung: Aktiengesellschaft / AGAutoren:Unentgeltliche RechtspflegeEinleitung zur unentgeltlichen RechtspflegeAutoren:UnternehmensnachfolgeEinleitung zur UnternehmensnachfolgeAutoren:Urheberrecht / CopyrightEinleitung zum Urheberrecht / Copyright / ...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht