Für die Identitätsprüfung ist das Eidg. Amt für das Handelsregister (EHRA) zuständig.
Im Wesentlichen prüft es:
- Gesamteindruck
- Zeichenfolge
- Absolute Identität
- Aber Eindruck (Erinnerungsbild) eines durchschnittlich aufmerksamen Betrachters
- Nicht unterscheidungsfähige Bestandteile und Merkmale
- Gross- und Kleinschreibung
- Lücken
- Interpunktionszeichen
- Umlaute
- Diakritische Zeichen
- Verschiedene Schreibweisen von Sachbegriffen
- Ziffern = ausgeschriebene Zahlen
- Inversion von Elementen
- Rechtsformzusätze und amtliche Zusätze
- Firmenidentität und fremdsprachige Firmenfassungen
- Im HR eingetragene fremdsprachige Firmenfassungen geniessen den gleichen firmenrechtlichen Ausschliesslichkeitsschutz wie die „Hauptfirma“
- Im HR nicht eingetragene Uebersetzungen geniessen somit keinen firmenrechtlichen Schutz.
- Firmenidentität bei Umstrukturierungen
- Fusion und Aufspaltung:
- Firmenverwendungsmöglichkeit ab Rechtswirksamkeit des Vorgangs
- Umwandlung:
- Bisherige Firma darf beibehalten werden, aber unter Ergänzung des neuen Rechtsformzusatzes
- Fusion und Aufspaltung:
- Firmenidentität im Liquidationsstadium
- Zusatz „in Liquidation“ oder „in Nachlassliquidation“ bleiben bis zur Löschung des Rechtsträgers im HR
- Gleichlautende Firmen dürfen bis zur Löschung des bisherigen Rechtsträgers nicht eingetragen werden.
Quelle:
Interne Weisung zur Prüfung der Firmenidentität des EHRA vom 01.07.2016
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