Für die Identitätsprüfung ist das Eidg. Amt für das Handelsregister (EHRA) zuständig.
Im Wesentlichen prüft es:
- Gesamteindruck
- Zeichenfolge
- Absolute Identität
- Aber Eindruck (Erinnerungsbild) eines durchschnittlich aufmerksamen Betrachters
- Nicht unterscheidungsfähige Bestandteile und Merkmale
- Gross- und Kleinschreibung
- Lücken
- Interpunktionszeichen
- Umlaute
- Diakritische Zeichen
- Verschiedene Schreibweisen von Sachbegriffen
- Ziffern = ausgeschriebene Zahlen
- Inversion von Elementen
- Rechtsformzusätze und amtliche Zusätze
- Firmenidentität und fremdsprachige Firmenfassungen
- Im HR eingetragene fremdsprachige Firmenfassungen geniessen den gleichen firmenrechtlichen Ausschliesslichkeitsschutz wie die „Hauptfirma“
- Im HR nicht eingetragene Uebersetzungen geniessen somit keinen firmenrechtlichen Schutz.
- Firmenidentität bei Umstrukturierungen
- Fusion und Aufspaltung:
- Firmenverwendungsmöglichkeit ab Rechtswirksamkeit des Vorgangs
- Umwandlung:
- Bisherige Firma darf beibehalten werden, aber unter Ergänzung des neuen Rechtsformzusatzes
- Fusion und Aufspaltung:
- Firmenidentität im Liquidationsstadium
- Zusatz „in Liquidation“ oder „in Nachlassliquidation“ bleiben bis zur Löschung des Rechtsträgers im HR
- Gleichlautende Firmen dürfen bis zur Löschung des bisherigen Rechtsträgers nicht eingetragen werden.
Quelle:
Interne Weisung zur Prüfung der Firmenidentität des EHRA vom 01.07.2016
Diese Checkliste als PDF zum Downlaod:
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:AuffanggesellschaftEinleitung zur AuffanggesellschaftAutoren:AktiengesellschaftEinleitung: Aktiengesellschaft / AGAutoren:GeschäftsführerEinleitung zur Geschäftsführung / zum Gesc...Autoren:Inaktive GesellschaftEinleitung zur inaktiven GesellschaftAutoren:DesignrechtEinleitung zum Designrecht / Schutz von De...Autoren:Einfache GesellschaftEinleitung: Einfache Gesellschaft
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht