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- Personalstatut
- Kein Firmenschutz
Personalstatut
- Für juristische Personen gilt grundsätzlich das Personalstatut (des Herkunftslandes).
- Hat die ausländische juristische Person in der Schweiz eine Zweigniederlassung, die sie im Handelsregister (HR) eintragen will, findet schweizerisches Firmenrecht Anwendung.
Kein Firmenschutz
Die „Firma“ einer im Schweizerischen Handelsregister nicht eingetragenen ausländischen Gesellschaft geniesst:
- keinen Firmenschutz
- nur Schutz des Namensrechtes (ZGB 29)
- ev. den Schutz der Vorschriften aus unlauterem Wettbewerb (UWG).
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