Der sog. Grundsatz der Firmeneinheit (auch Einheitsgebot genannt) fordert, dass für ein Unternehmen auch nur eine Firma geführt wird.
Das Einheitsgebot verbietet die Führung und Eintragung der „Firma“ in mehreren Sprachen nicht. Die mehrsprachigen Fassungen müssen aber identisch sein.
Folgen dieses Grundsatzes
- Vorhandensein von Betriebsstätten
- Dies ändert am Einheitsgebot nichts
- www.betriebsstaette.ch
- Zweigniederlassung
- vgl. Zweigniederlassung
- www.zweigniederlassung.ch
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