Firmenwahrheit
Die Firma soll den tatsächlichen Verhältnissen nicht widersprechen.
Die Firmenwahrheit verbietet unrichtige Angaben.
Firmenklarheit
Die Firma soll den tatsächlichen Verhältnissen möglichst klar ausdrücken.
Die Firmenklarheit gebietet gewisse richtige Angaben.
Folgen dieses Grundsatzes
- Einzelfirma
- Es dürfen zwar weitere Familiennamen in der Firma aufgeführt werden, jedoch muss aus der Firma hervorgehen, welches der Familienname des Inhabers bzw. der Inhaberin ist (z.B. durch Voranstellen des Begriffes „Inhaber“)
- KMG bzw. KMAG
- Die Firma darf (unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze) frei gewählt werden, es muss hingegen stets die Rechtsform angegeben werden
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