Beim Einzelkaufmann und bei den Personengesellschaften ist die Firma unübertragbar.
Zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile in der Haftungsbeurteilung haben Rechtsnachfolger in die neue Firma einen Zusatz aufzunehmen:
- Neue Firma, die das Nachfolgeverhältnis zum Ausdruck bringt oder
- Bisherige Firma mit Hinweis auf das Nachfolgeverhältnis unter Nennung des neuen Inhabers
- Zustimmungserfordernis von früherem Geschäftsinhaber oder seiner Erben
Beispiele der Firmenbildung von Rechtsnachfolgern
- Franz Schneider, Schreinerei, vormals Schreinerei Max Müller
- Brunner’s Erben, Inhaber Hans Goldstein
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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