Beim Einzelkaufmann und bei den Personengesellschaften ist die Firma unübertragbar.
Zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile in der Haftungsbeurteilung haben Rechtsnachfolger in die neue Firma einen Zusatz aufzunehmen:
- Neue Firma, die das Nachfolgeverhältnis zum Ausdruck bringt oder
- Bisherige Firma mit Hinweis auf das Nachfolgeverhältnis unter Nennung des neuen Inhabers
- Zustimmungserfordernis von früherem Geschäftsinhaber oder seiner Erben
Beispiele der Firmenbildung von Rechtsnachfolgern
- Franz Schneider, Schreinerei, vormals Schreinerei Max Müller
- Brunner’s Erben, Inhaber Hans Goldstein
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