Forum shopping bezeichnet die Möglichkeit, unter mehreren intern (kantonal) oder international zur Verfügung stehenden Gerichtsständen auszuwählen.
Ausgangslage
V.a im internationalen Verhältnis, aber auch in der Schweiz selber, kommt es häufig vor, dass den Parteien eine Vielzahl verschiedener (auch alternative) Gerichtsstände zur Verfügung stehen. Dies stellt die Parteien oft vor das Problem, in welchem Staat bzw. Kanton sinnvollerweise ein Verfahren eingeleitet werden soll.
Problematik des «forum shoppings»
Oft stimmen ausländische Zuständigkeitsregeln nicht mit den Schweizerischen überein, oder es bestehen verschiedene Zuständigkeiten innerhalb der Schweiz, wodurch verschiedene Foren gleichzeitig zur Anwendung gelangen. Dies wird durch verschiedene IPRG -Bestimmungen, welche ihrerseits einen alternativen Gerichtsstand vorsehen, noch begünstigt.
Die klagende Partei hat deshalb, v.a. ausserhalb des Anwendungsbereichs des Lugano-Übereinkommens (LugÜ) die Möglichkeit, neben den vom IPRG vorgesehenen Gerichtsständen in der Schweiz ausländische Gerichtsstände nach Massgabe des dortigen internationalen Zivilprozessrecht zu wählen (sog. forum shopping). Auch im innerstaatlichen Recht besteht die Möglichkeit zwischen mehreren zuständigen Gerichten zu wählen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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