LAWINFO

Gastromiete

QR Code

Abgrenzung zur (nichtlandwirtschaftlichen) Pacht bei Restaurationsbetrieben

Rechtsgebiet:
Gastromiete
Stichworte:
Gastromiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Begriff Pacht
    • vertragliche Regelung
    • zwischen Pächter und Verpächter betreffend
      • Überlassung einer Sache oder eines Rechts
      • welche nutzbar ist
      • zum Gebrauch und Bezug der Erträge
      • gegen Entgelt
  • Unterschied zur Miete
    • Nutzung der Sache, an Stelle der Überlassung zum Gebrauch
    • bei der Pacht ist der erzielte Ertrag nicht Folge der unternehmerischen Tätigkeit des Geranten, sondern Folge der Benutzung eines existierenden und gänzlich eingerichteten Unternehmens
    • Miete liegt vor, wenn der Vermieter dem Mieter die Sache überlässt und dieser sie so ausstattet, dass sie Erträge abwirft
  • Unmassgeblich ist die Bezeichnung des Vertrages durch die Parteien
  • Beispiele für Pacht
    • Überlassung eines eingerichteten Restaurants samt Kundschaft
    • Überlassung einer Fabrik samt Maschinen und Kundschaft
  • Beispiele für Miete:
    • Überlassung leerer Räumlichkeiten zur Betreibung eines Restaurants
    • Überlassung leerer Fabrikräumlichkeiten
  • wesentliche Unterschiede zwischen Pacht und Miete
    • OR 282 Abs. 1 (60-tägige Zahlungsfrist bei Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung)
    • OR 295 Abs. 2 (bei stillschweigender Verlängerung eines befristeten Pachtverhältnis dauert dieses mindestens ein Jahr)
    • OR 299 Abs. 2 lit. a (Pächter hat einen Entschädigungsanspruch für Verbesserungen an der Sache, welche sich durch Anstrengungen ergeben haben, welche über die normale Bewirtschaftung hinausgehen)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.