Gastgewerblicher Mietvertrag
Dieser Mietvertrag unterliegt grundsätzlich den allgemeinen mietvertraglichen Regeln, wobei gewisse Spezialbestimmungen der Geschäftsraummiete auf ihn Anwendung finden. Ausserdem werden oft sog. Formularverträge der Branchenverbände (z.B. Gastrosuisse) verwendet.
Mietvertrag
- Vertragliche Vereinbarung
- zwischen Mieter und Vermieter betreffend
- Überlassung einer Sache (bewegliche oder unbewegliche)
- zum Gebrauch durch den Mieter
- gegen Entgelt
Formularverträge
- Verträge, welche nicht von den Parteien individuell ausgehandelt werden
- oftmals von Branchenverbänden (z.B. Gastrosuisse) ausgearbeitet
- Einzelabreden gehen vor
Geschäftsraum
- auf Dauer angelegter Raum, welcher horizontal und vertikal abgeschlossen ist
- vertraglicher Gebrauchszweck ist wirtschaftlicher Natur
- Beispiele:
- Miete von Büroräumlichkeiten
- Miete eines Ladenlokales
- Miete eines Kiosk
- keine Geschäftsräume sind:
- unbebaute Grundstücke (selbst wenn dort z.B. Auto-Occasionshandel betrieben wird)
- Parkplatz
- Hobbyräume (z.B. als Übungslokal für Hobbymusiker
- Beispiele:
Strukturbegriffe
Fachbezogen: | Standortbezogen: |
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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