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Genossenschaftsrecht

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Anteile

Rechtsgebiet:
Genossenschaftsrecht
Stichworte:
Genossenschaftsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Jeder Genossenschafter muss mindestens einen Anteil mit festem Nennwert übernehmen
  • Möglichkeit zur Ausgabe von Anteilscheinen
  • Anteilscheine haben keinen Wertpapiercharakter
  • Genossenschafterverzeichnis
    • Grundlage
      • Bundesgesetz zur Umsetzung der Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI)
    • Verwaltung hat ein Verzeichnis über sämtliche Genossenschafter zu führen, in welchem Vor- und Nachname bzw. die Firma der betreffenden Personen sowie die Adresse eingetragen werden.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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