Sie befinden sich: Home » Rechtsgebiete » Einleitung zum Genossenschaftsrecht » Erwerb, Übertragung und Verlust der Mitgliedschaft
Erwerb
- Erwerb im Gründungsstadium
- durch Unterzeichnung der Statuten
Übertragung?
- Veränderungen mit Mitgliederbestand vollziehen sich bei der Genossenschaft – anders als bei der AG – auf dem Wege von Eintritt und Austritt
- Jederzeitige Zulässigkeit (wegen des Prinzips der offenen Tür)
Verlust
- Die Beendigung der Genossenschaftsmitgliedschaft kann durch folgende Gründe erfolgen
- Austritt
- Ausschluss
- Tod
- ev. Wegfall einer Beamtenfunktion, einer Anstellung oder eines Vertrages, falls die Genossenschaftsmitgliedschaft damit verknüpft war
Das könnte Sie auch noch interessieren: