Bei einer Genossenschaft bestehen folgende drei Organe:
1. Generalversammlung der Genossenschafter
- oberstes Organ mit unentziehbaren Kompetenzen
- eine Stimme pro Genossenschafter
- Alternativen bei Genossenschaften mit mehr als 300 Mitgliedern
- Urabstimmung (schriftliche Stimmabgabe)
- Delegiertenversammlung
2. Verwaltung (Vorstand) der Genossenschaft
- Exekutivorgan (Geschäftsleitung)
- mindestens drei Personen
- analoge Aufgaben und Kompetenzen zum Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft
- wird durch die Generalversammlung gewählt
3. Kontrollstelle
- Überprüfung der Geschäftsführung und Bilanz