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Genossenschaftswohnung / Mietgenossenschaft / Wohnbaugenossenschaft

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Organisation einer Genossenschaft

Rechtsgebiet:
Genossenschaftswohnung / Mietgenossenschaft / Wohnbaugenossenschaft
Stichworte:
Genossenschaftswohnungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei einer Genossenschaft bestehen folgende drei Organe:

1. Generalversammlung der Genossenschafter

  • oberstes Organ mit unentziehbaren Kompetenzen
  • eine Stimme pro Genossenschafter
  • Alternativen bei Genossenschaften mit mehr als 300 Mitgliedern
    • Urabstimmung (schriftliche Stimmabgabe)
    • Delegiertenversammlung

2. Verwaltung (Vorstand) der Genossenschaft

  • Exekutivorgan (Geschäftsleitung)
  • mindestens drei Personen
  • analoge Aufgaben und Kompetenzen zum Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft
  • wird durch die Generalversammlung gewählt

3. Kontrollstelle

  • Überprüfung der Geschäftsführung und Bilanz

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