Bei einer Genossenschaft bestehen folgende drei Organe:
1. Generalversammlung der Genossenschafter
oberstes Organ mit unentziehbaren Kompetenzen
eine Stimme pro Genossenschafter
Alternativen bei Genossenschaften mit mehr als 300 Mitgliedern
Urabstimmung (schriftliche Stimmabgabe)
Delegiertenversammlung
2. Verwaltung (Vorstand) der Genossenschaft
Exekutivorgan (Geschäftsleitung)
mindestens drei Personen
analoge Aufgaben und Kompetenzen zum Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft
wird durch die Generalversammlung gewählt
3. Kontrollstelle
Überprüfung der Geschäftsführung und Bilanz
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