Die Geschwindigkeitskontrollen erfolgen gemäss der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA).
Diese Verordnung sieht eine Abzugstoleranz vom Messergebnis vor.
Private Radarmessungen sind kein Beweis! (BGE 6B_744/2007 vom 10.04.2008)