Der Verordnungsgeber stellt für die amtliche Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen bestimmte Anforderungen an Messverfahren und Messsysteme (VSKV-ASTRA 3) an:
Grundlagen
Messverfahren
Messsysteme
Zusatzgeräte
Verwendung
Sicherstellung, dass das Messsystem den rechtlichen Anforderungen genügt
Durchführung der Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit
Zulassung der Messsysteme
Eichung der Messsysteme
Kennzeichnung der Messsysteme
Beachtung der Betriebsvoraussetzungen
Verwendungszwecke
Betriebsbedingungen und Auflagen
Bedienungsanleitung des Herstellers
Tipp:
Prüfen Sie die Einhaltung der obgenannten Verwendungsvorschriften, sobald Sie Akteneinsicht erhalten, nach.
Weiterführende Judikatur
Anwendbare Eichungsgrundlagen
BGE 6B_197/2016 vom 07.07.2016 (Eichzertifikat nach Messmittelverordnung (MessMV); ISO-Norm ist nicht anwendbar)
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