LAWINFO

Geschwindigkeitskontrolle / Radarkontrolle

QR Code

Streckenmessungen

Rechtsgebiet:
Geschwindigkeitskontrolle / Radarkontrolle
Stichworte:
Geschwindigkeitskontrolle, Radarkontrolle
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

System

Das System der Strecken-Tempokontrollen basiert auf der computergestützten Erfassung der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge einschliesslich Kontrollschild.

Beim Ausfahrtspunkt wird aufgrund der Zeitdifferenz die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt.

Es gibt 2 Ergebnis-Varianten:

  • Tempoüberschreitung
    • Fahrzeugdaten werden automatisch der zuständigen Polizeidienststelle übermittelt.
  • Keine Tempoüberschreitung
    • Löschung der Daten oder Anonymisierung für Statistiker
    • Kein Abgleich mit anderen Registern.

Beispiel heute

  • Belchentunnel

„Feldversuche“ ab 2010

Das Bundesamt für Strassen (Astra) wird ab 2010 breit angelegte Versuche mit dieser Messmethode unternehmen, mit dem Ziel, zu prüfen, ob solche Messungen definitiv und grossflächig in der Schweiz zum Einsatz gelangen sollen.

Ausland

Folgende Länder kennen bereits Strecken-Tempokontrollen:

  • Niederlande
  • Österreich
  • Italien
  • England

In Italien machte man mit Strecken-Tempokontrollen negative Erfahrungen: Verkehrsbehinderungen vor Autobahn-Zahlstellen, da „kompensierende“ Temposünder mit dem Einfahren in die Zahlstellen warteten.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.