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Geschwindigkeitskontrolle / Radarkontrolle

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Zuordnung der Messwerte

Rechtsgebiet:
Geschwindigkeitskontrolle / Radarkontrolle
Stichworte:
Geschwindigkeitskontrolle, Radarkontrolle
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jede durch ein Messsystem festgestellte Widerhandlung sollte für eine Bestrafung zugeordnet werden können:

Eindeutige Zuordnung der Messwerte

  • einem bestimmten Fahrzeug oder
  • einem bestimmten Fahrzeugführer

Bild- und Filmdokumente von automatischen Überwachungsanlagen

  • Gleiches gilt für die Feststellung von Übertretungen durch automatische Überwachungsanlagen gestützt auf ein Bild- oder Filmdokument eines automatischen Messsystems.

Tipp:

Sollten Sie nicht zum Vornherein wissen, dass Sie die Widerhandlung gesetzt haben, können Sie die Zuordnung der Messwerte prüfen, sobald Sie Akteneinsicht erhalten.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

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