Eignersicht
- Die Gewinnthesaurierung
- rächt sich bei internen Umstrukturierungen
» Transponierung - kann auch beim Unternehmensverkauf nachwirken
» Indirekte Teilliquidation - macht das Unternehmen „schwer“ und damit weniger oder nur unter Wert verkäuflich, weshalb sich der verhinderte Cashdrain an den Fiskus mit entsprechender Minderleistung des Käufers kompensiert; – wer kauft schon gerne sein eigenes Geld.
- rächt sich bei internen Umstrukturierungen
- Das Unternehmen erzielt auf der überschüssigen Liquidität in der Regel eine niedrigere Rendite als bei anderweitiger Einsetzung der Mittel.
- Es besteht die Gefahr, dass die Unternehmensleitung die Mittel im Überfluss inadäquat einsetzt (Unternehmenskäufe, Umsatz- und Personalwachstum usw.), was u.U. nur dem CEO bei der Salärfestsetzung nutzt.
- Der Mitteleinsatz wird so auf ein Gefäss beschränkt; die Themen Diversifikation, Risikoverteilung und etappierte Desinvestition werden vernachlässigt.
Tipp:
Denken Sie daran: Verfügbare Mittel bedeuten persönliche Freiheit!
Unternehmensfokus
Wie oft gibt es nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile:
- namentlich für börsenkotierte Unternehmen reduziert viel Liquidität die Rendite und damit den Börsenkurs1, weshalb viele Unternehmen in solchen Fällen Kapitalrückkaufs- oder rückzahlungsprogramme starten.
_____________________________________________
1 Interessen des starken Minderheits- oder Mehrheitsaktionärs contra Interessen der Publikumsaktionäre
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:GesamteigentumEinleitung zum GesamteigentumAutoren:Steuerstandort SchweizEinleitung zum Steuerstandort SchweizAutoren:Genossenschaftswohnung / Mietgen...Einleitung zu Genossenschaftswohnungen / M...Autoren:GewinnthesaurierungEinleitung zur GewinnthesaurierungAutoren:SteuerbelastungEinleitung zur Steuerbelastung in der SchweizAutoren:Steuern / TaxEinleitung zu Steuern in der Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht