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Gewinnthesaurierung

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Unternehmenssitz und Eignerwohnsitz

Rechtsgebiet:
Gewinnthesaurierung
Stichworte:
Gewinnthesaurierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unternehmensstandort

Der kantonale Steuerwettbewerb bringt die ganze Schweiz in Aufruhr: Jeder Kanton kämpft mit dem Abbau der Steuerprogression, Steuerabzügen und mit anderen Anreizen um die Gunst von Neuzuzügern bzw. neuer Steuerzahler.

Insbesondere nicht standortabhängige Unternehmen1 können daher

  • bei Beginn oder
  • durch Sitzverlegung

einen Standort wählen, wo die Unternehmenssteuern vorteilhaft sind.

» Unternehmenssitz / Rechtsdomizil einer Gesellschaft

» Informationen zur Standortwahl innerhalb der Schweiz

Eignerwohnsitz und gemilderte Dividendenbesteuerung

Der Bund und viele Kantone, letztere in unterschiedlichem Masse, haben die Besteuerung der Dividenden beim Aktionär unter bestimmten Voraussetzungen zur Milderung der Doppelbelastung stark reduziert.

Der standortunabhängige Unternehmer kann durch die Wahl seines Wohnsitzes ein Domizil wählen, wo die Dividendenbesteuerung stark reduziert ist. Es empfiehlt sich alle Kriterien einer Wohnsitzwahl zu berücksichtigen und Steueraspekte nicht überzugewichten; letztlich muss man sich am Wohnort wohlfühlen. Scheindomizile gelten nicht als Wohnsitz.

» Dividendenbesteuerung

» Informationen zu den rechtlichen Aspekten des Wohnsitzes

Tipp:

Vor dem Zuzug sollte noch abgeklärt werden, welche Vorteile der betreffende Kanton zur Wirtschaftsförderung sonst noch bietet. Sofern und soweit möglich sollte ein Tax-agreement geschlossen werden (Schaffung klarer Rechtsverhältnisse).

» Wirtschaftsförderung der Kantone

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