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Gewinnthesaurierung

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Unternehmensverkauf

Rechtsgebiet:
Gewinnthesaurierung
Stichworte:
Gewinnthesaurierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zu beachten ist:

Kein Käufer honoriert überschüssige Liquidität zu 100 %.

Abzüge sind:

  • Latente Steuern
    • Der Unternehmenskäufer übernimmt die Steuerrisiken des Verkäufers und zieht daher die möglichen Steuern vom Kaufpreis ab; auch er weiss, dass es eine Illusion ist, überschüssige Liquidität ausschliesslich als Kapitalgewinn realisieren zu können.
  • Renditeabzug.

In der Regel sollten vor dem Verkauf noch in geeignetem Umfange Dividenden ausgeschüttet werden.

Unabdingbar sind

  • eine Beratung im konkreten Einzelfall
  • ev. ein Steuerruling

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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