Unternehmenskauf ist der Erwerb eines Rechtsträgers mit all seinen Rechten und Pflichten.
Der Vorgang (Veräusserungsprozess) für den Unternehmensverkauf wird oft als M&A-Geschäft bezeichnet (M&A = Mergers and Acquisitions).
In struktureller Hinsicht unterscheidet man:
Begriffsnotwendig kann ein M&A-Deal auch in Form einer
abgewickelt werden.