Anspruch aus Verabredung
Auch wenn die Gratifikation grundsätzlich freiwilligen Charakters ist, wird sie zu einer einklagbaren Verpflichtung, wenn die Ausrichtung vereinbart worden ist.
Anspruch aus Usanz
Gemäss (umstrittener) bundesgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BGE 129 III 276) kann ein klagbarer Anspruch auf Entrichtung einer Gratifikation entstehen, wenn eine solche bisher
- regelmässig
- ununterbrochen
- vorbehaltlos
- während 3 Jahren
ausbezahlt worden ist. Es wird dann eine stillschweigende Vereinbarung angenommen.
Tipp
Will der Arbeitgeber einen klagbaren Anspruch auf Gratifikationszahlung verhindern, muss er bei jeder Entrichtung unmissverständlich auf die Freiwilligkeit der Leistung hinweisen.
Achtung
Trotz Freiwilligkeitsvermerk wird eine stillschweigende Vereinbarung einer Gratifikationszahlung angenommen, wenn
- eine jahrzehntelange Ausrichtung erfolgte und
- der Vorbehalt nie in Anspruch genommen wurde
und damit der Freiwilligkeitsvermerk als reine Floskel zu betrachten ist.
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