Begriff
Anspruch pro rata temporis bedeutet Anspruch auf Gratifikationszahlung bei Diensteintritt bzw. -austritt während des laufenden Geschäftsjahres in Höhe des Verhältnisses der Dauer der persönlich geleisteten Dienstzeit zum ganzen Geschäftsjahr.
Eintritt während des Geschäftsjahres
Tritt ein Arbeitnehmer, dem grundsätzlich ein Gratifikationsanspruch zusteht (unechte Gratifikation), während des Geschäftsjahres in den Dienst ein, so steht ihm für dieses Jahr ein Anspruch pro rata temporis zu.
Austritt vor Gratifikations-Anlass
Grundsatz
Tritt der Arbeitnehmer vor Anlass der Gratifikationsauszahlung aus dem Arbeitsdienst aus, steht ihm grundsätzlich kein Anspruch auf Gratifikationszahlung zu.
Ausnahme
Dem Arbeitnehmer steht ein Anspruch pro rata temporis zu, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
Gratifikations-Anlass während gekündigtem Vertragsverhältnis
Eine allgemeingültige Aussage ist hier nicht möglich. Die Praxis ist betreffend Zusprechung eines Anspruchs pro rata temporis sehr zurückhaltend.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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