Für das Gruppenarbeitsverhältnis typisch ist, dass mehrere Arbeitnehmer sich für die gemeinsame Arbeitsleistung zusammenfinden, entweder aus eigenem Antrieb (Eigengruppe) oder auf Veranlassung des Arbeitgebers (Betriebsgruppe).
Das gestufte Arbeitsverhältnis ist demgegenüber eine lineare Konstellation: Ein Arbeitnehmer zieht für die Erfüllung seiner Arbeitspflicht eine Hilfsperson (Unterarbeitnehmer) bei. Diese nicht gesetzestypischen Konstellationen führen im Arbeitsalltag zu Funktionsspaltungen und fordern von allen Beteiligten Flexibilität.
Gruppenarbeitsverhältnis und gestuftes Arbeitsverhältnis differenzieren sich wie folgt:
- Gruppenarbeitsverhältnis (auch: Gruppenarbeit)
- Eigengruppe
- Verbindung mehrerer Arbeitnehmer aus eigenem Entschluss mit dem Zweck der Erbringung einer gemeinsamen Arbeitsleistung
- Betriebsgruppe
- Verbindung mehrerer Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers mit dem Zweck der Erbringung idR von Akkordarbeit
- Eigengruppe
- Gestuftes Arbeitsverhältnis
- Arbeitnehmer zieht Hilfsperson für die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten bei
Das Zusammenwirken dieser mehreren Arbeitnehmer führt zu
- Funktionsspaltungen
- Friktionen im Sozialversicherungsbereich.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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