Kosten in Gerichtsverfahren
In Gerichtsverfahren ist insbesondere mit folgenden Kostenfaktoren zu rechnen:
- Gerichtsgebühren
- Parteientschädigung bei Unterliegen
- Gutachtenskosten
- Kosten des eigenen Rechtsvertreters
- Zeitaufwand (Instruktion u. Korrespondenz Rechtsvertreter, Gerichtsverhandlungen, Beweisabnahmen etc.)
- etc.
Die Kosten für ein Verfahren vor Handelsgericht können tiefer sein als vor einem ordentlichen Gericht. Dabei fallen folgende Aspekte ins Gewicht:
- Kein Schlichtungsverfahren und kein kantonales Rechtsmittel bedeuten weniger Verfahrensschritte und damit weniger Kosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten)
- Die Notwendigkeit von Gutachten ist aufgrund des Fachwissens der Fachrichter vermindert, womit
- für Gutachter weniger Kosten anfallen
- weniger Eingaben der Parteien zum Gutachter und zum Gutachten notwendig sind
- Das Verfahren findet i.d.R. aufgrund des Fachwissens der Fachrichter schneller einen Abschluss, womit die Kosten für die Parteien ebenfalls geringer ausfallen können.
Bei einer Einigung der Parteien wird die Gerichtsgebühr i.d.R. tiefer angesetzt und es wird gegenseitig auf Prozessentschädigung verzichtet.
Exkurs: Schiedsverfahren
Ein Verfahren vor Handelsgericht kann auch günstiger sein als vor einem Schiedsgericht, da die Kosten der Schiedsgerichte frei vereinbar sind (z.B. Stundentarif), während die Gerichtskosten des Handelsgerichts in einer Gebührenverordnung geregelt sind (i.d.R. prozentual zum Streitwert).
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