Seeleute eines Schweizerischen Seeschiffes nicht im Dienste eines Reeders
= Massgeblichkeit des Internationalen Privatrechts (IPRG) der Schweiz oder des jeweils zuständigen Staates, in dessen Hoheitsgewässer sich das Schiff bewegt.
Seeleute eines Schweizerischen Binnenschiffes
= Massgeblichkeit der Allgemeinen Regeln zum Einzelarbeitsvertrag
Rheinschiffer
= Massgeblichkeit des Internationalen Abkommens vom 21.05.1954 über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer (SR 0.747.224.022).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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