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Hinterlegung

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Beendigung

Rechtsgebiet:
Hinterlegung
Stichworte:
Aufbewahrung, Hinterlegung, Lagerhaltung, Lagerung, Sicherheit, Verwahrung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Hinterlegungsvertrag wird wie folgt beendet:

Hinterleger

  • Der Hinterleger hat ein jederzeitiges Kündigungsrecht (OR 475 Abs. 1)

Aufbewahrer

Unbefristete Hinterlegung

Befristete Hinterlegung

  • Allgemein
    • Rückgabemöglichkeit bei unvorhergesehenen Umständen, die es dem Aufbewahrer verunmöglichen, die Hinterlegungssache länger in Sicherheit oder ohne eigenen Nachteil aufzubewahren (OR 476 Abs. 1)
  • Lagerhalter

Herausgabeort

  • Die Sache ist dort herauszugeben, wo sie aufbewahrt werden sollte (OR 477)
  • =   Holschuld

Entfallende Rückgabepflicht

  • Ausstellung von Wertpapieren (OR 486 Abs. 2)
  • Begründung des unentziehbaren Herausgabeanspruchs eines Dritten
    • bei echtem Vertrag zugunsten eines Dritten

Gesetzestexte

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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