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Hinterlegung

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Beendigung

Rechtsgebiet:
Hinterlegung
Stichworte:
Aufbewahrung, Hinterlegung, Lagerhaltung, Lagerung, Sicherheit, Verwahrung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Hinterlegungsvertrag wird wie folgt beendet:

Hinterleger

  • Der Hinterleger hat ein jederzeitiges Kündigungsrecht (OR 475 Abs. 1)

Aufbewahrer

Unbefristete Hinterlegung

Befristete Hinterlegung

  • Allgemein
    • Rückgabemöglichkeit bei unvorhergesehenen Umständen, die es dem Aufbewahrer verunmöglichen, die Hinterlegungssache länger in Sicherheit oder ohne eigenen Nachteil aufzubewahren (OR 476 Abs. 1)
  • Lagerhalter

Herausgabeort

  • Die Sache ist dort herauszugeben, wo sie aufbewahrt werden sollte (OR 477)
  • =   Holschuld

Entfallende Rückgabepflicht

  • Ausstellung von Wertpapieren (OR 486 Abs. 2)
  • Begründung des unentziehbaren Herausgabeanspruchs eines Dritten
    • bei echtem Vertrag zugunsten eines Dritten

Gesetzestexte

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