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Hinterlegung

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Haftung

Rechtsgebiet:
Hinterlegung
Stichworte:
Aufbewahrung, Hinterlegung, Lagerhaltung, Lagerung, Sicherheit, Verwahrung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ist trotz der guten Sicherheitsvorkehren bei der Bank eingebrochen und der Schrankfachinhalt des Kunden gestohlen worden, haftet die Bank unter folgenden Voraussetzungen:

Haftungsgrundlagen

Haftung aus Vertrag

  • ev. kumulativer Anspruch zusammen mit dem Anspruch aus unerlaubter Handlung

Ausservertragliche Haftung

Haftungsvoraussetzungen

  • Schaden des Schrankfachkunden
  • Widerrechtlichkeit des Banken-Verhaltens
  • Verschulden der Bank
  • Kausalzusammenhang von widerrechtlichem Bank-Verhalten und Schaden

Prozessuales

Schadensbeweis

  • Schadensbeweis gegenüber der Bank
  • Vermögensstand vor und nach Eintritt des schädigenden Ereignisses
  • Beweisrecht

Weitere Infos

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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