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Hinterlegung

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Sicherungshinterlegung

Rechtsgebiet:
Hinterlegung
Stichworte:
Aufbewahrung, Hinterlegung, Lagerhaltung, Lagerung, Sicherheit, Verwahrung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Sicherungshinterlegung charakterisiert sich durch folgende Punkte:

Begriff

  • Mit der Sicherheitshinterlegung erfolgt eine(Wert-)Gegenstand-Übergabe zur Aufbewahrung zwecks Sicherung der Gläubigerforderung, verbunden mit der Weisung, bei Nichterfüllung den hinterlegten Gegenstand dem Gläubiger herauszugeben oder ihn zur Zwangsvollstreckung zur Verfügung zu halten

Rechtsgrundlage

Gegenstand

  • Kombination von Pfandrecht mit einem Hinterlegungsvertrag
    • Sicherungsfunktion
    • Verwertungsrecht

Parteien

  • Hinterleger (Deponent)
  • Aufbewahrer (Depositar)
  • Gläubiger (Begünstigter)

Vertragsinhalt

  • Gegenstand-Hinterlage gegen Lagergebühr

Spezielles

  • Fälligkeit der Pfandforderung als Voraussetzung für die Geltendmachung des Verwertungsrechts
  • Anwendung der Betreibung auf Pfandverwertung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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