LAWINFO

Höhere Gewalt / Force Majeure

QR Code

Begriff «Höhere Gewalt»

Rechtsgebiet:
Höhere Gewalt / Force Majeure
Stichworte:
Höhere Gewalt
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Höhere Gewalt liegt nach schweizerischer Rechtsprechung vor, wenn

  • das Ereignis aussergewöhnlich, unvorhersehbar und von aussen einwirkend ist
  • das Ereignis unabwendbar ist
  • das Ereignis völlig unerwartet eintritt
  • das Ereignis von menschlichem Verhalten unabhängig ist
    • das Ereignis von ausserhalb des Einflussbereiches der Parteien stammt
    • das Ereignis trotz grösstmöglicher Sorgfalt nicht zu verhindern war.

Keine höhere Gewalt bilden,

  • weil damit immer zu rechnen ist:
    • Überschwemmungen in vorbelasteten Regionen
    • Ereignisse, die der betrieblichen Sphäre einer Vertragspartei entstammen
      • zB Brand
      • zB Betriebsschliessung wegen Pandemie (Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers)
  • weil mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln und/oder Sorgfalt die Folgen solcher Ereignisse verhütet oder unschädlich gemacht werden können

Verkauf nur vorhandener Ware und nicht auf Termin (Heizoel EL in Nahostkriegen 1968 ff.)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.