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Höhere Gewalt / Force Majeure

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Begriff «Höhere Gewalt»

Rechtsgebiet:
Höhere Gewalt / Force Majeure
Stichworte:
Höhere Gewalt
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Höhere Gewalt liegt nach schweizerischer Rechtsprechung vor, wenn

  • das Ereignis aussergewöhnlich, unvorhersehbar und von aussen einwirkend ist
  • das Ereignis unabwendbar ist
  • das Ereignis völlig unerwartet eintritt
  • das Ereignis von menschlichem Verhalten unabhängig ist
    • das Ereignis von ausserhalb des Einflussbereiches der Parteien stammt
    • das Ereignis trotz grösstmöglicher Sorgfalt nicht zu verhindern war.

Keine höhere Gewalt bilden,

  • weil damit immer zu rechnen ist:
    • Überschwemmungen in vorbelasteten Regionen
    • Ereignisse, die der betrieblichen Sphäre einer Vertragspartei entstammen
      • zB Brand
      • zB Betriebsschliessung wegen Pandemie (Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers)
  • weil mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln und/oder Sorgfalt die Folgen solcher Ereignisse verhütet oder unschädlich gemacht werden können

Verkauf nur vorhandener Ware und nicht auf Termin (Heizoel EL in Nahostkriegen 1968 ff.)

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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