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Höhere Gewalt / Force Majeure

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Reiserecht

Erstellungsdatum:
22.04.2010
Aktualisiert:
10.10.2022
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätze

  • nach Vertrag
  • idR. force-majeure-clause
  • Keine Rückerstattung bzw. keine Mehrkostenübernahme
  • Anforderungen an höhere Gewalt strenger als bei Handelsrecht

Ausnahmen

Europäische Reiseversicherung:

  • Rückerstattungsantrag stellen

Höhere-Gewalt-Kenntnis bei Reisebeginn:

Höhere-Gewalt-Anrufung ist ausgeschlossen (Vorhersehbarkeit)

Kulanz:

Pauschalreisen:

Erledigung bei HG (zB Flugverbot wegen Vulkanausbruchs) einzelfallbhängig:

  • 1. Reiseveranstalter gibt weiter, was er von Partnern (Airlines, Hotels und Transfergesellschaften) zurückerstattet erhält (Kulanz 1)
  • 2. Volle Mehrkostenübernahme (Kulanz 2)
Individualreisen:
  • nach Vertrag
  • force-majeure-clause
  • idR Anrufung der force-majeure-clause

Vorbehalt / Disclaimer

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