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ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie

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CONTENT-KLAU

Rechtsgebiet:
ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie
Stichworte:
ICT-Law, ICT-Recht, Informationstechnologie, Kommunikationstechnologie
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim sog. Content-Klau geht es um das systematische Kopieren des Inhalts von Internetseiten (Texte, Bilder, Abbildungen, Darstellungskonzepte; lizenzierte wie eigens kreierte). Dieser Vorgang stellt eine Urheberrechtsverletzung i.S.v. Art. 67 URG dar.

Es gibt verschiedene Onlinedienste, die im Bereich Content-Klau ihre Dienstleistungen anbieten, wie beispielsweise Copyscape (Copyscape | copyscape.com).

Weil Dritten nicht in jedem Fall das Bestehen fremder (Schutz-)Rechte bekannt sein wird, empfiehlt sich – zwecks Konfliktvermeidung – u.a. die eigene Webseite proaktiv mit Copyright-Vermerken (©) zu versehen. Wird Content-Klau in der Folge tatsächlich festgestellt, sollte wie folgt vorgegangen werden:

  1. Sicherungskopien/Screenshots der Webseite(s)
  2. Abmahnung (Löschungsaufforderung)
  3. (evtl.) Strafanzeige

Schaden

Der Schaden und dessen Zusammensetzung sind nicht zuletzt auch von der Zweck-/Funktionsweise der Webseite abhängig; häufig wird er aber nachfolgende Schadensposten umfassen:

  • weniger Verkehr (traffic) auf der Webseite
  • weniger Werbeeinnahmen aus Bannerwerbung, Sponsoring auf der Webseite
  • weniger Aufträge / Umsatzeinbussen
  • verschlechtertes Ranking bei der Internetsuche aufgrund reduzierten traffics sowie des bei Google verpönten „duplicate contents“
  • Umtriebe zwecks Schadensbegrenzung (Kontaktaufnahme mit Suchmaschinenbetreiber und Webhoster (Provider)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

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