Beim sog. Content-Klau geht es um das systematische Kopieren des Inhalts von Internetseiten (Texte, Bilder, Abbildungen, Darstellungskonzepte; lizenzierte wie eigens kreierte). Dieser Vorgang stellt eine Urheberrechtsverletzung i.S.v. Art. 67 URG dar.
Es gibt verschiedene Onlinedienste, die im Bereich Content-Klau ihre Dienstleistungen anbieten, wie beispielsweise Copyscape (Copyscape | copyscape.com).
Weil Dritten nicht in jedem Fall das Bestehen fremder (Schutz-)Rechte bekannt sein wird, empfiehlt sich – zwecks Konfliktvermeidung – u.a. die eigene Webseite proaktiv mit Copyright-Vermerken (©) zu versehen. Wird Content-Klau in der Folge tatsächlich festgestellt, sollte wie folgt vorgegangen werden:
- Sicherungskopien/Screenshots der Webseite(s)
- Abmahnung (Löschungsaufforderung)
- (evtl.) Strafanzeige
Schaden
Der Schaden und dessen Zusammensetzung sind nicht zuletzt auch von der Zweck-/Funktionsweise der Webseite abhängig; häufig wird er aber nachfolgende Schadensposten umfassen:
- weniger Verkehr (traffic) auf der Webseite
- weniger Werbeeinnahmen aus Bannerwerbung, Sponsoring auf der Webseite
- weniger Aufträge / Umsatzeinbussen
- verschlechtertes Ranking bei der Internetsuche aufgrund reduzierten traffics sowie des bei Google verpönten „duplicate contents“
- Umtriebe zwecks Schadensbegrenzung (Kontaktaufnahme mit Suchmaschinenbetreiber und Webhoster (Provider)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.