Beim sog. Content-Klau geht es um das systematische Kopieren des Inhalts von Internetseiten (Texte, Bilder, Abbildungen, Darstellungskonzepte; lizenzierte wie eigens kreierte). Dieser Vorgang stellt eine Urheberrechtsverletzung i.S.v. Art. 67 URG dar.
Es gibt verschiedene Onlinedienste, die im Bereich Content-Klau ihre Dienstleistungen anbieten, wie beispielsweise Copyscape (Copyscape | copyscape.com).
Weil Dritten nicht in jedem Fall das Bestehen fremder (Schutz-)Rechte bekannt sein wird, empfiehlt sich – zwecks Konfliktvermeidung – u.a. die eigene Webseite proaktiv mit Copyright-Vermerken (©) zu versehen. Wird Content-Klau in der Folge tatsächlich festgestellt, sollte wie folgt vorgegangen werden:
- Sicherungskopien/Screenshots der Webseite(s)
- Abmahnung (Löschungsaufforderung)
- (evtl.) Strafanzeige
Schaden
Der Schaden und dessen Zusammensetzung sind nicht zuletzt auch von der Zweck-/Funktionsweise der Webseite abhängig; häufig wird er aber nachfolgende Schadensposten umfassen:
- weniger Verkehr (traffic) auf der Webseite
- weniger Werbeeinnahmen aus Bannerwerbung, Sponsoring auf der Webseite
- weniger Aufträge / Umsatzeinbussen
- verschlechtertes Ranking bei der Internetsuche aufgrund reduzierten traffics sowie des bei Google verpönten „duplicate contents“
- Umtriebe zwecks Schadensbegrenzung (Kontaktaufnahme mit Suchmaschinenbetreiber und Webhoster (Provider)
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:AHV-HaftungEinleitung zur AHV-Haftung / AHVG 52Autoren:UnternehmenskonkursEinleitung zum UnternehmenskonkursAutoren:HeuervertragEinleitung zum HeuervertragAutoren:ReiserechtEinleitung zum ReiserechtAutoren:Schenkungen / SpendenEinleitung: Schenkungen in der SchweizAutoren:VermieterEinleitung zu Vermieter
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht