Unter Domain-Grabbing wird das Registrieren von Gattungsbegriffen als Domainnamen verstanden, die wegen ihres generischen Inhalts kennzeichenrechtlich nicht schutzfähig sind; dies ist zulässig.
Beispiele:
Namen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Kantone, Gemeinden der Schweiz) können nur von der gleichnamigen Körperschaft registriert werden. Die SWITCH stellt eine Liste zur Verfügung, abrufbar unter Liste der Verzeichnisse | nic.ch. Ansonsten gilt weiterhin das Prinzip „first come, first served“.
Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft kann u.U. namensrechtlichen Schutz (Art. 29 Abs. 2 ZGB) in Anspruch nehmen und die Übertragung des streitgegenständlichen Domainnamens beantragen. Gleichnamigkeit bekannter Städte und Unternehmen, wie im Falle der Städte Zürich und Winterthur und der gleichnamigen Versicherungen, kann aber eine namensrechtliche Pattsituation herbeiführen.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ErbvertragEinleitung zum Erbvertrag nach Schweizer E...Autoren:UnternehmenspachtEinleitung zur UnternehmenspachtAutoren:StundungEinleitung zur StundungAutoren:FirmenrechtEinleitung zum FirmenrechtAutoren:MieterausweisungEinleitung zur MieterausweisungAutoren:MietzinsEinleitung zum Mietzins / Mietzinse
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht