Wer in seinen Namens-, Firmen- und/oder Markenrechten durch das Registrieren des eigenen Kennzeichens durch Dritte verletzt ist, kann eine Zivilklage einreichen.
Die Klage um einen Domainnamen geht auf:
- Übertragung / Löschung Domainname
- (evtl.) Schadenersatz
Kostenvorschuss
Das Gericht kann vom Kläger einen Vorschuss bis zur Höhe der mutmasslichen Gerichtskosten verlangen (Art. 98 ZPO).
Der Kläger trägt auch das Inkassorisiko, wenn die unterliegende (kostenpflichtige) Gegenpartei finanziell nicht in der Lage ist die klägerseitig geleisteten Vorschüsse zu ersetzen und die zugesprochene Parteientschädigung zu bezahlen (Art. 111 Abs. 2 ZPO).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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