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ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie

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IMPRESSUMSPFLICHT / E-COMMERCE

Rechtsgebiet:
ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie
Stichworte:
ICT-Law, ICT-Recht, Informationstechnologie, Kommunikationstechnologie
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Impressumspflicht für Anbieter im E-Commerce Bereich (keine Beschränkung auf gewerbliche bzw. entgeltliche Angebote), die sich an Kunden in der Schweiz richten, ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 lit. s Ziff. 1 UWG; danach handelt unlauter, wer:

Beispiele

  • Onlineshops (z.B. Impressum | lindt.ch)
  • Online-Medien (z.B. Impressum | nzz.ch)
  • Unternehmen, die in Sozialen Medien beispielsweise unter einer „Facebook Vanity URL“ Waren/Dienstleistungen bewerben
Impressumspflicht

Achtung!

Nach Art. 3 Abs. 2 UWG findet die Impressumspflicht i.S.v. Art. 3 Abs. 1 lit. s Ziff. 1 UWG „keine Anwendung auf die Sprachtelefonie und auf Verträge, die ausschliesslich durch den Austausch von elektronischer Post oder durch vergleichbare individuelle Kommunikation geschlossen werden.“

Beispiel:

  • E-Mails

Exkurs: Impressumspflicht in Deutschland

Das Telemediengesetz (TMG) regelt in Deutschland welche Angaben das Impressum elektronischer Informations- und Kommunikationsdienste (z.B. Plattformen, Online-Shops, E-Mail-Dienste, Unternehmens-Webseiten) enthalten muss.

Nach § 5 TMG muss das Impressum u.a. nachfolgende Informationen enthalten:

  • Name und Rechtsfrom des Unternehmens
  • Adresse / Sitz
  • Vertretungsberechtigter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand)
  • Registergericht
  • evtl. Umsatzsteueridentifikationsnummer (Abk. UmSt-ID) oder Wirtschafts-
    Identifikationsnummer (Abk.: W-IdNr. oder WIN)

Achtung!

Nach § 5 Ziff. 2 TMG bleiben weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften vorbehalten.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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