Für ausführlichere Informationen zum Ganzen, BRUCKER-KLEY ELKE, Sterben und Erben in der digitalen Welt, ZHAW School of Management and Law (Hrsg.).
Einführung
Die Bedeutung des Internets nimmt stetig zu. Dies hat auch Auswirkungen auf das Sozialverhalten vieler Menschen, die immer häufiger über Nutzerprofile (z.B. Facebook) verfügen, über die Fotos, Videos, Nachrichten etc. ausgetauscht werden.
Weil Nutzerprofile und andere Online-Aktivitäten (z.B. PayPal-Konten) zugriffsgeschützt sind, stellt sich die Frage nach dem Umgang mit diesen digitalen Daten im Todesfall eines Users und der evtl. Zugriffsberechtigung von Hinterbliebenen.
Digitales Erbe
In der Schweiz erwerben die Erben die Erbschaft als Ganzes mit dem Tode des Erblassers kraft Gesetzes (Art. 560 Abs. 1 ZGB).
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