Für ausführlichere Informationen zum Ganzen, BRUCKER-KLEY ELKE, Sterben und Erben in der digitalen Welt, ZHAW School of Management and Law (Hrsg.).
Einführung
Die Bedeutung des Internets nimmt stetig zu. Dies hat auch Auswirkungen auf das Sozialverhalten vieler Menschen, die immer häufiger über Nutzerprofile (z.B. Facebook) verfügen, über die Fotos, Videos, Nachrichten etc. ausgetauscht werden.
Weil Nutzerprofile und andere Online-Aktivitäten (z.B. PayPal-Konten) zugriffsgeschützt sind, stellt sich die Frage nach dem Umgang mit diesen digitalen Daten im Todesfall eines Users und der evtl. Zugriffsberechtigung von Hinterbliebenen.
Digitales Erbe
In der Schweiz erwerben die Erben die Erbschaft als Ganzes mit dem Tode des Erblassers kraft Gesetzes (Art. 560 Abs. 1 ZGB).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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