Bei der KOBIK handelt es sich um die Schweizerische Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, die organisatorisch bei der Bundeskriminalpolizei (BKP) – Hauptabteilung des Bundesamtes für Polizei (fedpol) – angegliedert ist.
Die Tätigkeit der KOBIK ergibt sich aus einer Verwaltungsvereinbarung, die 2001 vom Präsidenten der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren und der Vorsteherin des EJPD unterzeichnet wurde.
Aufgabenbereiche
- Monitoring
- Analyse
- Clearing
Meldungen
Bei KOBIK können verdächtige Internetinhalte, u.a.
- Ehrverletzungen:
- Üble Nachrede (Art. 173 StGB), vgl. üble Nachrede,
- Verleumdung (Art. 174 StGB), vgl. Verleumdung,
- Beschimpfung (Art. 177 StGB), vgl. Beschimpfung;
- Betrug, vgl. Betrug;
- Kinderpornografie;
- SPAM;
- Extremismus;
- Rassismus
mittels eines online aufgeschalteten Formulars gemeldet werden (abrufbar unter Meldeformular | cybercrime.admin.ch).
KOBIK prüft die Verdachtsmeldungen auf deren strafrechtliche Relevanz und leitet sie anschliessend an die zuständigen in- und ausländischen Strafverfolgungsbehörden weiter. Dies gilt auch mit Bezug auf Meldungen Facebook (Gruppen, Seiten, Kommentare) betreffend, soweit sie einen Bezug zur Schweiz aufweisen.