In einem Leitentscheid hat das Bundesgericht festgehalten, dass die Bildung und Registrierung von Domainnamen nicht dem rechtsfreien Raum zuzuordnen ist. Domainnamen haben gegenüber den absolut geschützten Kennzeichen Dritter den gebotenen Abstand einzuhalten, um Verwechslungen zu vermeiden (BGE 126 III 244).
Die Verwendung namens-, firmen- oder markenrechtlich geschützter Zeichens als Domainnamen durch Unberechtigte kann durch den Zeicheninhaber untersagt werden, wenn die Verwendung eine Verwechslungsgefahr schafft, indem die Website dem Falschen zugerechnet wird (BGE 4C.141/2002).
Nachfolgende Anspruchsgrundlagen gilt es im Kollisionsfalle zu prüfen:
- Namensrecht
- Firmenrecht
- Markenrecht
- Wettbewerbsrecht
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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