Online-Banking ist die Abwicklung von Bankgeschäften (u.a. Banktransaktionen) durch direkten Zugriff auf Bankrechner, insbesondere über das Internet – mit Hilfe elektronischer Endgeräte [(Tablet-)Computer, Notebooks etc.] – oder über mobile Geräte wie Smartphones. In der Schweiz erfolgt der Zahlungsverkehr heute schon mehrheitlich elektronisch.
Synonyme für „Online-Banking“:
- Electronic Banking (E-Banking)
- Home Banking
Phishing
Begriff
Das Kurzwort „Phishing“ setzt sich aus den englischen Themenwörtern «Password», «Harvesting» und «Fishing» zusammen. Mittels Phishing wollen Internetbetrüger, an vertrauliche Daten von ahnungslosen Internet-Usern gelangen.
Gegenstand
Als Phishing wird allgemein der Versuch verstanden, durch gefälschte elektronische Nachrichten, insbesondere über E-Mails an persönliche Daten von Usern (insb. Bankkunden) zu gelangen.
Phishing-Merkmale:
Vorbereitungsphase, beispielsweise:
- Nachahmung Internetpräsenz Bank (inkl. Corporate Design)
- Webstruktur
- Marken (insb. Logos)
- Schriftart etc.
- Versenden von Schadprogrammen (Malware) wie Computerviren/Trojaner
Schädigungsphase
Schädigungsphase, beispielsweise:
- Aufforderung an User (Bankkunde) persönliche Daten für Online-Banking (Benutzernamen, Passwörter etc.) über „präparierte“ Webseite in Online-Formular einzuspeisen.
- Folge: Zugriffsmöglichkeit Phisher
Abwehr-/Vorsichtsmassnahmen
Als Abwehr-/Vorsichtsmassnahmen sind u.a. denkbar
- Installation aktueller Antivirenprogramme und Firewall auf Computer
- Keine Speicherung von E-Banking-Daten (z.B. PIN/TAN) auf Computer
- Im Zweifelsfalle vor Eingabe von Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter etc.) in Online-Formularen Bank/Kundenberater betreffend Verifizierung anfragen
Für weitere Informationen siehe:
- ISB-Meldeportal gegen Phishing | antiphishing.ch
-
Warnung vor Angriff auf eBanking Accounts | law-news.ch
Hinweise und Verhaltensempfehlungen
Keine Bank fordert ihre Kunden per e-mail oder mittels Telefonanruf zur Angabe von Passwörtern und / oder Kreditkartendaten auf.
Es empfiehlt sich ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber unaufgefordert zugestellten e-mails in Geldangelegenheiten, da in solchen Fällen oft durch gefälschte Absender vertrauenswürdige Firmen missbraucht werden.
Es gilt daher:
- Vorsicht bei e-mails, die
- eine Aktion verlangen
- mit einer Konsequenz drohen
- Geldverlust
- Strafanzeige
- Konto- oder Kartensperrung
- verpasste Chance
- Unglück
- uam
- kein Anklicken von Anhängen in verdächtigen e-mails
- kein Weiterverfolgen von Links verdächtiger e-mails.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.