Das „Recht auf Vergessen“ ist ein Terminus, welcher im Zusammenhang mit dem World Wide Web verwendet wird und das Löschen elektronischer (Daten-)Spuren ermöglichen soll.
Für ein solches „Recht auf Vergessen“ ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13.05.2014 in der Rechtssache C-131/12 von zentraler Bedeutung.
(Rechts-)Folgen des EuGH-Urteils, C-131/12, vom 13.05.2014
Gestützt auf das europäische Datenschutzrecht hat der EuGH entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen sowie auf Antrag, Betreiber von Suchmaschinen – wie Google – Suchergebnisse aus den Suchergebnislisten bei einer Suche nach ihrem Namen löschen müssen.
Als Reaktion auf das EuGH-Urteil hat Google ein Löschantragsformular online aufgeschaltet (vgl. Löschantragsformular | support.google.com). Die Löschung personenbezogener Daten können auch Personen in der Schweiz beantragen.
Löschungsvoraussetzungen
- Interessenabwägung des Suchmaschinenanbieters zwischen den Datenschutzrechten des Antragstellers und dem Öffentlichkeitsinteresse an der Verfügbarkeit des Suchergebnisses
- insbesondere Prüfung veraltete Informationen vs. öffentliches Interesse
- Löschung Suchergebnis, falls Datenschutzrechte Betroffener überwiegen
- Suchergebnis wird nicht mehr in Verbindung mit betreffender Namenssuche angezeigt
- Löschung Suchergebnis, falls Datenschutzrechte Betroffener überwiegen
- insbesondere Prüfung veraltete Informationen vs. öffentliches Interesse
Vorgehensoptionen falls Löschantrag nicht entsprochen wird, insbesondere:
- Prüfung Klage wegen Persönlichkeitsverletzung, Art. 28 ZGB (für weitere Informationen vgl. Rechtsbehelfe und Klagen)
- Kontaktierung Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB), Kontaktdetails abrufbar unter Kontakt | edoeb.admin.ch
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.