Die Schweiz ist Mitglied aller wichtigen Konventionen (siehe links).
Funktion der Abkommen und Staatsverträge
Ziele dieser Abkommen bzw. Staatsverträge sind:
- Gewährung von Rechtsschutz an die eigenen Staatsangehörigen gleich wie zugunsten der Angehörigen des anderen Vertragsstaates
- Regelung der Prioritätsrechte.
In aller Regel werden keine oder nur wenige materiell-rechtliche Vorschriften aufgestellt.
Örtliche Anknüpfung von Verträgen
Bei der Anknüpfung von immaterialgüterrechtlichen Verträgen wird unterschieden:
- Verlagsverträge
- unterstehen dem Recht am Geschäftssitz des Verlegers
- Lizenzverträge » Lizenzrecht
- unterstehen dem Recht des Wohnsitzes des Lizenzgebers.